Freitag, 25. November 2022

Kennzeichnungspflicht für die Polizei?

Heissa, da werden sich die damen und Herren Beamten aber sicher freuen! Vorbei sind die Zeiten, da man seinen Gummiknüppel ungestraft und vor allem unerkannt über den Häuptern des mündigen Bürgers schwingen und mal so richtig dreinhauen konnte! Vorbei die Zeiten, wo man mal eben mit dem Pfefferspray in eine Gruppe unbelehrbarer Demonstranten hinein halten konnte und so ein wenig Pfeffer in die Demo brachte, egal ob dort Rentner, Omis, Mütter mit Kindern, oder sonstwer stand und sein Bürgerrecht wahrzunehmen gedachte! 

Einfach mal mit der chemischen Keule dazwischen gehalten und die Tränen um das sich erhitzende Klima, den sterbenden Wald, oder Stuttgart 21 waren plötzlich echt und keine Krokodilstränen mehr! Ja, das waren noch Zeiten. In Bayern ist man längst weiter. zwar nicht in der Kennzeichnungspflicht, aber dafür mit Vorbeugehaft gegen Leute, die vielleicht unangenehm auffallen könnten - also eigentlich gegen alle Demonstranten, die nicht für die CSU auf die Straße gehen wollen, oder für die Heiligsprechung des Schutzpatrons der Autolobby, den Andi Scheuerer eintreten wollen! Wer hier was für´s Klima erreichen will, der hat schlechte Karten, der bekommt nach bayrischer Lesart erst einmal auf´s Maul (aber so eine trumm Fotzn!), dann eine Ladung Pfefferspray in die Schnauze und hernach halt noch ein paar Tage Vorbeugehaft und damit kann man sich angesichts des bajuwarischen Vorzeige-Polizeistaats noch gut bedient fühlen. Gefühlt ist allein die soziale Kälte im Freistaat schon vorsätzliche Körperverletzung! Aber der Söderer halt, der sorgt schon für Inzucht und Unordnung. Das hat ihm auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das bayrische Polizeigesetz, das es dem Feld-, Wald- und Wiesn-Polizisten in Bayern so me nothing, you nothing erlaubt, nach eigenem Dafürhalten für recht und Ordnung zu sorgen, ist halt nur die bayrische Auffassung vom recht auf Meinungsfreiheit! Also dem Söderer seine Meinung. Denn der ist schließlich das Volk, wie man weiß!

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Sache in der nächsten Zeit weiter entwickelt, ob etwa der Söderer plötzlich zum großen Zauderer wird. Aber damit ist wohl nicht zu rechnen! Was das Verfassungsgericht will, ist die eine Sache, was der Söderer will, eine völlig andere! Und nun ratet mal, wer sich hier durchsetzen wird können?

Das allerdings neben der Kennzeichnung von Polizisten auch das MHD, also das Mindesthaltbarkeitsdatum auf die Rückseiten der Polizeiuniformen aufgedruckt werden können soll, also die Mindesthaltbarkeit der Polizisten, nicht der Jacken, ist natürlich nciht mehr als ein Gerücht!

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