Ach, da hatte man es so gut gemeint, mit der Bestrafung des Besitzes, des Erwerbs und der Weitergabe von kinderpornografischem Material und dann das! Zuerst schrie alles vor Begeisterung auf und zeigte sich zuversichtlich, nun endlich gegen die Übeltäter massiv und nachhaltig vorgehen zu können und dann ging auch gleich das Theater los, weil es eigentlich nicht wirklich das war, was man sich vorgestellt hatte! Vor allem der Richterbund sah eine Welle an Prozessen auf sich zu kommen, die sie – wie bei allen anderen Prozessen auch – heillos zu überfordern drohte. Vor allem Menschen, die versehentlich solches kinderpornografische Material an Behörden weiter leiteten, oder Lehrer:Innen, die es auf Handys vom Schülern finden und die Eltern derselben in Kenntnis setzen wollten, oder wollen, machten sich automatisch strafbar!
- Frage der Verhältnismäßigkeit Bundeskabinett macht Strafverschärfung bei Kinderpornografie teilweise rückgängig (Artikel auf spiegel.de vom 08.02.2024)