Es ist schon erstaunlich, um was sich das Ordnungsamt kümmern zu müssen glaubt. Zum Beispiel die Dödel hier an der Ostsee, die einen „Wildpinkler“ am Strande beim Pissen antrafen – nachdem sie ihm in der Dunkelheit zunächst vermutlich ins Gesicht und dann auf das entblößte Gemächt geleuchtet hatten. Vorher konnte man nämlich nichts sehen. Weil die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Entleerung der, vermutlich mit Bier an- und überfüllten, Blase als unangemessenes Verhalten einstuften und dem jungen Mann ein Ordnungsgeld von 60,- € verpassten, fühlte dieser sich nach dem Pissen nicht nur zunächst erleichtert, sondern wahrscheinlich auch gleich angepisst, was dann dazu führte, dass er sich rechtlich gegen diese Maßnahme wehrte!
Fakt scheint gewesen zu sein, dass der Verwarnte sich von einer Gruppe ihn begleitender Damen entfernte, sich dann von ihnen abwandte und seinen Schwengel in Richtung Spülsaum der Ostsee hielt, um sein Wasser abzuschlagen in der Hoffnung, die Gewalt des Meeres würde den salzigen Inhalt seiner Blase, deren Menge sich nicht viel mehr als 0,25 Liter betragen haben dürfte, hinwegspülen und die ausgeschiedene Brühe hinreichend verdünnen, um größere Umweltschäden abzuwenden. Das sahen die Ordnungshüter des Ordnungsamtes aber anders und schritten zur Tat, um dem Übeltäter das Pissen an öffentlichem Ort nachhaltig zu verbieten. Jedoch fühlte sich niemand, außer den städtischen Angestellten höchstselbst, belästigt. Auch die anwesenden Frauen nicht! Sogar das angerufene Gericht fand nun weise Worte und sprach den Wildpinkler frei! Was die Tiere des Waldes und Feldes dürfen, könne einem Menschen nicht verwehrt werden, zumal die Ostsee gefüllt sein mit tausenden Kubikkilometer Brackwasser, was vermutlich genug sei, um den Inhalt der Blase des Mannes ausreichend zu verdünnen!
Links:
- Ostsee-Wildpinkler wehrt sich gegen Bußgeld – Gericht mit witziger Urteilsbegründung (Artikel auf watson.de vom 17.10.2023)