Da können einem echt die Tränen kommen. Man muss nur mal in einer der derzeit fast täglich laufenden Talkshows gucken, wenn man sich das zutraut und zumuten möchte! Ob beim Lanz, Markus, oder dem Louis Klappstuhl, oder gar der legendären Maybritt Illner. Überall darf die AfD derzeit mit ihrem Fascho-Spitzenpersonal auflaufen und sich den interessierten Fragen der Moderatoren, oder den Angriffen der anderen Talkgäste stellen! Obwohl das mit dem „Stellen“ so eine Sache ist! Klare Antworten von den blauen Braunen gibt’s nie, auf keinen Fall und zu keiner Zeit. Gern aber ergeht man sich in bitterem Weinen und der Opferrolle der zu Unrecht geknechteten, die doch nur das Beste wollen – für wen und wie und warum, das bleibt auf Dauer schleierhaft! Die Migranten, Fremdarbeiter, Zuwanderer, egal ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder nicht, sind´s jedenfalls nicht! Aber auch die Armen, die Arbeitslosen und Rentner mit stramm teutscher Abstammung und Ariernachweis können es nicht sein, denn denen gesteht die AfD ebenso wenig zu, wie allen anderen. Eine deutlich marktradikale Einstellung lässt für den Fall der „Machtergreifung“ schon mal nichts Gutes ahnen, wenn nicht gar noch Schlimmeres! Da kann die gute alte Alice Weidel noch so greinen und wegen der ungerechtfertigten Angriffe der „Etablierten“ heulen wie der berühmte Schlosshund!
Und nun auch noch das! Die AfD wollte dem Verfassungsschutz verbieten lassen, per Eilantrag, die AfD-Jugendorganisation „Weidel-Jugend“, oder hieß die „Junge Alte Naive“ als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen! Im Verfassungsschutzbericht 2022! Und er durfte dies tun, hat nun das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Extremismuspotential sei derart hoch, in der AfD, dass man sie getrost als gesichert rechtsextrem einstufen könne. Das Potential läge bei 30 – 40 %! Das will wohl mal was heißen! Aber wie immer bei solchen Urteilen, will die AfD das nicht hinnehmen und ohne Sinn und Verstand vermutlich weiter klagen, um dann doch noch „rechts“ zu bekommen! Bekanntlich ist es aber immer wieder nachgewiesen worden, wenn irgendwo Scheiße drauf steht, dann sind vermutlich auch immer Arschlöcher drin, ganz genau so wie bei der AfD.
Die frage ist nur, wozu brauche ich ein Gesetz, mit dem ich Parteien verbieten kann, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, wenn ich sie a) wegen ihrer zu geringen Bedeutung und mangelndem Einfluss auf die bundesdeutsche Politik und b) wegen ihrer Größe, die eine ganze Menge (vielleicht 20 – 30 % der Wählerschaft) als Rechtsextremisten abstempeln würde? Kann ich mir dann auch schenken, oder? Ich meine damit, dass die AfD der Politik wohl auf Grund ihres Wählerpotentials „too big to vorbid“ ist! So viele rechtsradikale Wähler will sich die CDU/CSU sicher nicht so einfach wegnehmen lassen. Ebenso wenig die FDP, die sich bei ihrem aufopferungsvollen Kampf gegen die blauen Idioten immer noch Hoffnung auf die Stimmen einiger Marktradikaler machen will, während die SPD sich nicht traut und die Grünen nicht wollen, einfach aus grundsätzlichen Erwägungen heraus!
- Verfassungsschutzbericht 2022: AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht (Artikel auf zeit.de vom 07.02.2024)