Man kann es drehen und wenden wie man will, aber die Sache mit der Vergewaltigung scheint für manch einen nicht so einfach zu sein! Für Marco Buschmann zum Bleispiel, dem justizpolitischen Breitmaulfrosch der FDP, dem eine Zustimmung zu den Vorschlägen seitens der EU nicht über die Lippen will. Denn er hat „rechtliche Bedenken“. Nun wissen wir ja, dass die FDP immer ihren Willen zur Freiheit bekundet und das oft und gern, vor allem, wenn es darum geht, die Freiheiten der „Besserverdienenden und Leistungsträger“ (wie es der selige einstige FDP-Chef Guido Westerwelle einmal so schön zu formulieren pflegte!) zu schützen. Dabei blickte er in erster Linie auf jene, die er, nach eigenem Gutdünken, zur Stammwählerschaft der FDP erkoren hatte. Vielleicht haben die ja auch nach freidemokratischer Auffassung mehr Rechte als andere Menschen und können selbst darüber entscheiden, ob jemand mit seinem „Nein“ auch wirklich „Nein“ meinte und nicht doch eher ein „Vielleicht“ oder gar ein „Wenn Du mich so nett und überzeugend zwingst, dann fühl ich mich vielleicht doch nicht so ganz vergewaltigt“?
Wer hat denn nun das Recht, „Nein“ zu sagen? Jemand der es wirklich meint oder jemand der es nur sagt und woran macht man das denn bitte fest? Die FDP tut sich mit Griffen ins populistische Klo genauso wenig schwer, wie die AfD mit dem Rassismus, will mir scheinen. Da passt es auch ins liberale Weltbild, wenn man – als Teil der regierenden Ampel-Koalition – sich selbst als Opposition mit Regierungsbeteiligung versteht und sich entsprechend benimmt! Da fällt es dann auch kaum noch auf, dass man die Kindergrundsicherung für Unfug hält, die Subventionierung von Industrien und das Pampern von Reichen und Erben für unumgänglich und einen der Eckpfeiler liberaler Haushaltspolitik hält, während die Alimentierung öffentlicher Schulen und von Bildung überhaupt für sozialistisches Blendwerk gehalten wird!
- "Nein heißt Nein" in der EU?
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Deutschland blockiert neues Sexualstrafrecht (Artikel auf zdf.de vom 4.10.2023)